| VDI 6022
Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen (VDI-Richtlinie 6022)
Der Verein deutscher Ingenieure (VDI) gibt
in seiner Richtlinie 6022 „Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische
Anlagen“ detaillierte Vorgaben zu deren Planung, Betrieb und Wartung.
Die Richtlinie gilt für alle öffentlich und gewerblich genutzten Räume,
die mit solchen Anlagen ausgestattet sind. Ziel ist es, hygienisch reine
Raumluft zu gewährleisten – zum Schutz der Menschen, die hier arbeiten,
zusammenkommen oder leben. Die Anwendung der VDI wird daher von
Arbeitsmedizinern, Ordnungsbehörden und Berufsgenossenschaften
regelmäßig überprüft.
VDI-Richtlinie 6022
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sollen über ihren gesamten
Lebenszyklus hygienisch einwandfrei arbeiten. Mit ihren Anforderungen an die
Hygiene bei Bau und Betrieb von RLT-Anlagen stellt die VDI-Richtlinie 6022
dies sicher. Die Dreiteilung der VDI-Richtlinie in die Bereiche:
•
Büroräume
(Blatt 1)
•
Hygieneschulungen
(Blatt 2)
•
Gewerbe-
und Produktionsbetriebe (Blatt 3)
stellt die hygienischen Anforderungen an den
Betrieb einer RLT-Anlage dar.
Hygiene
Nach VDI 6022 fallen unter den Begriff Hygiene alle Maßnahmen an RLT-Anlagen,
die mögliche Krankheiten durch den Betrieb der Anlage verhindern sollen.
Hygieneinspektionen
Hygieneinspektionen nach VDI 6022 werden von unseren geschulten Fachleuten
durchgeführt. Nach der Richtlinie sind umfassende Hygieneinspektionen je nach
Anlagentyp alle 1 - 3 Jahre
vorgesehen (z.B. Lüftungsanlage Chirurgie jedes Jahr). Während der
Inspektion an der ausgeschalteten Anlage werden Proben in der
Lüftungszentrale und an weiteren Komponenten der Anlage entnommen. Diese
werden noch am gleichen Tag an unser Partnerlabor gesandt und auf mögliche
Verunreinigungen überprüft. Wir entnehmen zusätzlich eine Kontrollprobe aus
der Außenluft, um einen Vergleichswert zu der Luftqualität im untersuchten
Raum/Gebäude zu erhalten. Deuten die Inspektionsergebnisse
Handlungsbedarf an, erstellt die Firma ZAQA
ein Sanierungskonzept, um vorhandene Verunreinigungen zu entfernen und die
einwandfreie hygienische Betriebssicherheit der Anlage wieder herzustellen. Zu
dem Konzept gehören selbstverständlich auch Sofortmaßnahmen, die durch
die Fachfirma Steuer AG ausgeführt werden.
Wer ist für die Umsetzung der VDI 6022
zuständig?
Für die betriebliche Umsetzung der VDI 6022 in die tägliche Praxis ist die Unternehmensleitung zuständig. Diese ist gem. ArbSchG verpflichtet, eine
geeignete Organisation mit dem Ziel einer effizienten Planung und
Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu schaffen.
Überwachung der VDI 6022!
Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche Aufgabe und wird
von Gewerbeaufsichtsämtern beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz
wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen sowie der
technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften (Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung. In einigen Bundesländern
wird die Hygiene in der Raumlufttechnik derzeit schwerpunktmäßig
kontrolliert.
Umkehr der
Beweislast
Kann ein Unternehmen einen regelkonformen Betrieb seiner Anlagen
(Dokumentationspflicht!) nicht beweisen, so kehrt sich die Beweislast um.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer behauptet, er habe am Arbeitsplatz durch die seiner Meinung
nach mangelhaft gewartete RLT-Anlage eine Schimmelpilzallergie erworben. Alle
in der Beweisführung anfallenden Kosten für
Messungen, technische und medizinische Sachverständigengutachten sind vom
Unternehmen zu bezahlen. selbstverständlich
auch Sofortmaßnahmen, um eine weitere Beeinträchtigung der Luftqualität zu
verhindern.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der VDI 6022!
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle bzw.
Hygieneinspektionen und ein daraus resultierender Schadensfall ist die
Unternehmensleitung sowie die im Rahmen der betrieblichen Organisation
zuständigen Fach- und Führungskräfte gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn ein pflichtgemäßes
Verhalten (Erfüllung der Führungsaufgaben) vorliegt.
Wir bieten Ihnen:
•
Unabhängige Untersuchung Ihrer RLT-Anlage •
Entnahme und Untersuchung von Proben (z. B.
Befeuchter)
•
Messung der Innen- und Außenluft,
Untersuchung auf Keime •
Dokumentation des IST-Zustandes der Anlage •
Auf Wunsch: Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen •
Schulung der Mitarbeiter
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