ZAQA
HACCP
Arbeits-
Sonstiges
  
Dr. Laborius
Carl-Loewe-Steg 15
24340 Eckernförde

Tel.
Mobil
E-Mail
+49 (0) 4351 883917
+49 (0) 172 4364453
info@laborius.de
  
VDI 6022

Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen (VDI-Richtlinie 6022)
Der Verein deutscher Ingenieure (VDI)
gibt in seiner Richtlinie 6022 „Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“ detaillierte Vorgaben zu deren Planung, Betrieb und Wartung. Die Richtlinie gilt für alle öffentlich und gewerblich genutzten Räume, die mit solchen Anlagen ausge­stattet sind. Ziel ist es, hygienisch reine Raumluft zu gewährleisten – zum Schutz der Menschen, die hier arbeiten, zusammenkommen oder leben. Die Anwendung der VDI wird daher von Arbeitsmedizinern, Ordnungsbehörden und Berufsgenossenschaften regelmäßig überprüft.

VDI-Richtlinie 6022
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hygienisch einwandfrei arbeiten. Mit ihren Anforderungen an die Hygiene bei Bau und Betrieb von RLT-Anlagen stellt die VDI-Richtlinie 6022 dies sicher. Die Dreiteilung der VDI-Richtlinie in die Bereiche:

   Büroräume (Blatt 1)

   Hygieneschulungen (Blatt 2)

   Gewerbe- und Produktionsbetriebe (Blatt 3)

stellt die hygienischen Anforderungen an den Betrieb einer RLT-Anlage dar.

Hygiene
Nach VDI 6022 fallen unter den Begriff Hygiene alle Maßnahmen an RLT-Anlagen, die mögliche Krankheiten durch den Betrieb der Anlage verhindern sollen.

Hygieneinspektionen
Hygieneinspektionen nach VDI 6022 werden von unseren geschulten Fachleuten durchgeführt. Nach der Richtlinie sind umfassende Hygieneinspektionen je nach Anlagentyp alle 1 - 3 Jahre vorgesehen (z.B. Lüftungsanlage Chirurgie jedes Jahr). Während der Inspektion an der ausgeschalteten Anlage werden Proben in der Lüftungszentrale und an weiteren Komponenten der Anlage entnommen. Diese werden noch am gleichen Tag an unser Partnerlabor gesandt und auf mögliche Verunreinigungen überprüft. Wir entnehmen zusätzlich eine Kontrollprobe aus der Außenluft, um einen Vergleichswert zu der Luftqualität im untersuchten Raum/Gebäude zu erhalten.
Deuten die Inspektionsergebnisse Handlungsbedarf an, erstellt die Firma ZAQA ein Sanierungskonzept, um vorhandene Verunreinigungen zu entfernen und die einwandfreie hygienische Betriebssicherheit der Anlage wieder herzustellen. Zu dem Konzept gehören selbstverständlich auch Sofort­maßnahmen, die durch die Fachfirma Steuer AG ausgeführt werden.

Wer ist für die Umsetzung der VDI 6022 zuständig?
Für die betriebliche Umsetzung der VDI 6022 in die tägliche Praxis ist die Unternehmensleitung zuständig. Diese ist gem. ArbSchG verpflichtet, eine geeignete Organisation mit dem Ziel einer effizienten Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu schaffen.

Überwachung der VDI 6022!
Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen sowie der technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.
In einigen Bundesländern  wird die Hygiene in der Raumlufttechnik derzeit schwerpunktmäßig kontrolliert. 

Umkehr der Beweislast
Kann ein Unternehmen einen regelkonformen Betrieb seiner Anlagen (Dokumentationspflicht!) nicht beweisen, so kehrt sich die Beweislast um.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer behauptet, er habe am Arbeitsplatz durch die seiner Meinung nach mangelhaft gewartete RLT-Anlage eine Schimmelpilzallergie erworben. Alle in der Beweisführung
anfallenden Kosten für Messungen, technische und medizinische Sachverständigengutachten sind vom Unternehmen zu bezahlen. selbstverständlich auch Sofortmaßnahmen, um eine weitere Beeinträchtigung der Luftqualität zu verhindern.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der VDI 6022!
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungs­intervalle bzw. Hygieneinspektionen und ein daraus resultierender Schadensfall ist die Unternehmensleitung sowie die im Rahmen der betrieblichen Organisation zuständigen Fach- und Führungskräfte gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten (Erfüllung der Führungsaufgaben) vorliegt.

Wir bieten Ihnen:

        Unabhängige Untersuchung Ihrer RLT-Anlage

         Entnahme und Untersuchung von Proben (z. B. Befeuchter)

         Messung der Innen- und Außenluft, Untersuchung auf Keime

         Dokumentation des IST-Zustandes der Anlage

         Auf Wunsch: Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

         Schulung der Mitarbeiter