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Neues EU-Lebensmittelrecht ab 2005/2006

Es gab umfangreiche Änderungen im Lebensmittelrecht.
Mit dem Ziel, das Hygienerecht zusammenzufassen, es übersichtlicher, einfacher und schlüssiger zu gestalten, hat im April 2004 die Europäische Kommission ein umfassendes Paket zur Neuordnung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygiene- und Veterinärrechts in Form von vier Verordnung veröffentlicht. Diese sind bereits in Kraft getreten.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die weitgehende Aufhebung von spezialrechtlichen Vorschriften und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002. Die EU-Basis-Verordnung bildet die Grundlage für die neuen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Mit ihr werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts festgelegt. Sie sieht die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor und hält Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest. Ein Teil dieser EU-Basis-Verordnung ist bereits seit 2002 in Kraft. Die übrigen Artikel (11 und 12, sowie 14 bis 20) sind am 1.1.05 in Kraft getreten.

Des weiteren gibt es ein Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts. 
In dem Gesetz wurden erstmals Futtermittel als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese einbezogen. Deshalb wird in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt. "Lebensmittelsicherheit ist unteilbar. Sicherheit vom Acker und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers - dieses umfassende Verständnis von Lebensmittelsicherheit liegt dem Gesetzentwurf zugrunde", sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast. (Pressemitteilung vom 19. Mai 2004)

Das Wichtigste in Kürze:

* EU-Basis-Verordnung trat am 01. Januar 2005 in allen Teilen in Kraft
* Die Anwendung der EU Hygiene- Verordnungen ist zum 1. Januar 2006
   geplant
* Durch die unmittelbar geltende EU-Verordnungen wird das nationale
   Hygienerecht weitgehend ersetzt.
* Es wird die allgemeine Hygiene-Verordnung einheitlich gelten von der
   Urproduktion bis zur Abgabe an Verbraucher
* Die "Leitlinien für eine gute Hygiene-Praxis" der einzelnen Branchen
   gewinnen an Bedeutung
* Festschreibung der Dokumentationspflicht für die Eigenkontrollmaßnahmen
   (ausgenommen die Urproduktion)
* Die Rückverfolgbarkeit ist ein wichtiger und schwieriger neuer Bereich. Er
   verlangt eine systematische Erfassung aller Lebensmittel.
* Herstellung zusammengesetzter Erzeugnisse mit Zutaten tierischen
   Ursprungs wird nicht mehr zulassungspflichtig
* Vereinheitlichung der Identitätskennzeichen für zugelassene Betriebe
* Einheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung mit Anhängen zu allgemeinen
   Hygienevorschriften
* Ergänzend zur Lebensmittelhygiene-Verordnung gibt es für Betriebe, die
   Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten eine Verordnung mit
   spezifische Hygienevorschriften
* Lebensmittelunternehmen, die diesen spezifischen Vorschriften unterfallen,
   sind zulassungspflichtig.
* Mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches
   (LFBG) wird das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) 
   außer Kraft treten

Verordnung (EG) 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (24 Seiten DIN A 4 Seiten)

VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (19 Seiten DIN A 4 Seiten)

VERORDNUNG (EG) Nr. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (61 Seiten DIN A 4 Seiten)

VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (45 Seiten DIN A 4 Seiten)

VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (52 Seiten DIN A 4 Seiten)

Links: http://www.laborius.de, http://www.haccp-online.de, http://www.arbeitssicherheitsingenieur.de, http://www.arbeitsmedizin-online.info, http://www.nordstrand-online.de, http://www.zweiundvierzigkommaeinsneunfuenf.de 
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