| Arbeitssicherheit
• BGV A2 Prüfung
Allgemein
Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung ist die Arbeitssicherheit. Die Berufsgenossenschaften räumen der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb höchsten Stellenwert ein.
In verbindlichen Vorschriften und Regeln (Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) Unfallverhütungsvorschriften BGV A6/A7) wird vorgegeben, welche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Unternehmer und Versicherte zu beachten haben.
Dabei sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ebenso wichtig wie persönliche Schutzmaßnahmen.
Einige Beispiele unseres Leistungskataloges sind:
• Beurteilung von Arbeitsplätzen
• regelmäßige Betriebsbegehungen
• Mitwirkung bei Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen
• Erstellung von Sicherheitsanalysen und -programmen
• Umsetzung der Gefahrstoff-Verordnung
• Mitwirkung bei der Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
• messtechnische Beurteilung von Arbeitsplätzen
• Durchführung technischer Prüfungen, z.B. nach BGV A2
• Aufstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
• Schulung von Mitarbeitern
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.
BGV A2 Prüfung
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Überprüfung Ihrer handgeführten Elektrogeräte mit Prüfplakette und Abnahmeprotokoll
Pro Messung inkl. Auswertung mit Prüfprotokoll und Prüfplakette 5 €
jedoch mindestens 50 € (wenn weniger als 10 Messungen anstehen)
zuzüglich Anfahrtkosten und wenn erforderlich Spesen (Entfernung >100 km von unserem Standort) und Übernachtung (Messungen inkl. An- und Abfahrt >10
h)
Pro Messung werden vor Ort durchschnittlich etwa 10-12 Minuten benötigt
Reparaturen an defekten Geräten können auf Wunsch durchgeführt werden.
Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt mit 31,50€/h zuzüglich Material.
Prüfung der Sicherheit der elektrischen Ausrüstung von Maschinen, Anlagen und Geräten nach DIN/VDE 0113 - EN60204, DIN/VDE 0701 und DIN/VDE 0702
BGV A2
Anfragen an info@laborius.de werden innerhalb 48 h
beantwortet
Warum muss geprüft werden?
Der Unternehmer hat die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Laut den Unfallverhütungs- und BGV A2 (früher VBG4) Vorschriften müssen nachfolgend beschriebene Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden.
Grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung
Zusätzlich alle 4 Jahre alle ortsfesten elektrischen Betriebsmittel
und alle 6 Monate (Richtwert) alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Diese Frist von 6 Monaten kann verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei der letzten Prüfung unter 2% lag, jedoch mindestens alle 2 Jahre
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