| Arbeitsmedizin
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Dienstleistung ist die Arbeitsmedizin. Die
von uns angebotene Vor-Ort-Betreuung hat das Ziel die Ausfallzeiten der Mitarbeiter
so gering wie möglich zu halten.
Einige Beispiele unseres Leistungskataloges sind:
• Durchführung von arbeitsplatzbezogener/ arbeitsmedizinischer Vorsorge
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften
• Durchführung aller für das betreute Unternehmen relevanten
berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen
• Persönliche Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragen der
Gesundheit im Unternehmen und am Arbeitsplatz
• Bildschirmarbeitsplatz- Untersuchungen und –Analysen
• Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen im Rahmen regelmäßiger
Betriebsbegehungen
• Auf Wunsch werden alle notwendigen Laborleistungen erbracht
• Durch präventive und hygienische Maßnahmen Schäden an Leben und
Gesundheit verhüten
• Die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden werden aufgedeckt
• Die physischen und psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und
Arbeitsumwelt werden beurteilt
• Beachtung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Gesichtspunkte
• Beratung bei arbeitsmedizinischen Fragen zur Arbeitsphysiologie, Ergonomie,
Arbeitshygiene und Umweltmedizin
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrstoffe oder gefährdende Tätigkeiten, für die in der Anlage 1 Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind:
* G 1.1 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,Teil 1: Silikogener Staub
* G 1.2 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,Teil 2: Asbesthaltiger
Staub
* G 2 Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)
* G 3 Bleialkyle
* G 5 Nitroglyzerin oder Nitroglykol
* G 6 Schwefelkohlenstoff
* G 7 Kohlenmonoxid
* G 8 Benzol
* G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
* G 10 Methanol
* G 11 Schwefelwasserstoff
* G 12 Phosphor (weißer)
* G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
* G 14 Trichlorethylen
* G 15 Chrom-VI-Verbindungen
* G 16 Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)
* G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
* G 18 Tetrachlorethan oder Pentachlorethan
* G 20 Lärm
* G 21 Kältearbeiten
* G 26 Atemschutzgeräte
* G 27 Isocyanate
* G 28 Monochlormethan
* G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole)
* G 30 Hitzearbeiten
* G 31 Überdruck
* G 32 Cadmium oder seine Verbindungen
* G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
* G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
* G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und
gesundheitlichen Belastungen
* G 36 Vinylchlorid
* G 38 Nickel oder seine Verbindungen
* G 39 Schweißrauche
* G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe – allgemein
* G 42 Infektionskrankheiten
* G 43 Biotechnologie
* G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die keine Entsprechung in der Anlage 1 haben:
* G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende
Hautveränderungen hervorrufen
* G 22 Säureschäden der Zähne
* G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
* G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
* G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
* G 37 Bildschirm-Arbeitsplätze
* G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
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