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Dr. Laborius
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Arbeitsmedizin

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Dienstleistung ist die Arbeitsmedizin. Die von uns angebotene Vor-Ort-Betreuung hat das Ziel die Ausfallzeiten der Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.

Einige Beispiele unseres Leistungskataloges sind: 

Durchführung von arbeitsplatzbezogener/ arbeitsmedizinischer Vorsorge
   nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften
Durchführung aller für das betreute Unternehmen relevanten   
   berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen
Persönliche Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragen der
   Gesundheit im Unternehmen und am Arbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz- Untersuchungen und –Analysen
Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen im Rahmen regelmäßiger
   Betriebsbegehungen
Auf Wunsch werden alle notwendigen Laborleistungen erbracht
Durch präventive und hygienische Maßnahmen Schäden an Leben und
   Gesundheit verhüten
Die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden werden aufgedeckt
Die physischen und psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und
   Arbeitsumwelt werden beurteilt
Beachtung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Gesichtspunkte
Beratung bei arbeitsmedizinischen Fragen zur Arbeitsphysiologie, Ergonomie,
   Arbeitshygiene und Umweltmedizin

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.


Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrstoffe oder gefährdende Tätigkeiten, für die in der Anlage 1 Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind:

* G 1.1 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,Teil 1: Silikogener Staub
* G 1.2 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,Teil 2: Asbesthaltiger
   Staub
* G 2 Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)
* G 3 Bleialkyle
* G 5 Nitroglyzerin oder Nitroglykol
* G 6 Schwefelkohlenstoff
* G 7 Kohlenmonoxid
* G 8 Benzol
* G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
* G 10 Methanol
* G 11 Schwefelwasserstoff
* G 12 Phosphor (weißer)
* G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
* G 14 Trichlorethylen
* G 15 Chrom-VI-Verbindungen
* G 16 Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)
* G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
* G 18 Tetrachlorethan oder Pentachlorethan
* G 20 Lärm
* G 21 Kältearbeiten
* G 26 Atemschutzgeräte
* G 27 Isocyanate
* G 28 Monochlormethan
* G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole)
* G 30 Hitzearbeiten
* G 31 Überdruck
* G 32 Cadmium oder seine Verbindungen
* G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
* G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
* G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und 
   gesundheitlichen Belastungen
* G 36 Vinylchlorid
* G 38 Nickel oder seine Verbindungen
* G 39 Schweißrauche
* G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe – allgemein
* G 42 Infektionskrankheiten
* G 43 Biotechnologie
* G 44 Buchen- und Eichenholzstaub

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die keine Entsprechung in der Anlage 1 haben:

* G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende
   Hautveränderungen hervorrufen
* G 22 Säureschäden der Zähne
* G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
* G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
* G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
* G 37 Bildschirm-Arbeitsplätze
* G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr